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VGH Bayern, 21.08.2006 - 24 CS 06.1651, 24 CS 06.1814 |
Zitiervorschläge
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.08.2006 - 24 CS 06.1651, 24 CS 06.1814 (https://dejure.org/2006,47393)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. August 2006 - 24 CS 06.1651, 24 CS 06.1814 (https://dejure.org/2006,47393)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9)
- OVG Bremen, 15.05.2007 - 1 B 447/06
Vermittlung von Sportwetten; Bedeutung der EuGH-Entscheidung vom 06.03.2007 …
Solange die Androhung und Festsetzung eines Zwangsgelds nicht wenigstens versucht worden sind, erscheint die Androhung unmittelbaren Zwangs deshalb als unverhältnismäßig (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.01.2005 - 6 S 1287/04 -, DöV 2005, 387 ; BayVGH, zuletzt Beschl. v. 21.08.2006 - 24 CS 06.1651 u.a. - ). - OVG Bremen, 06.02.2007 - 1 B 466/06
Unmittelbarer Zwang; Zwangsgeld
Solange die Androhung und Festsetzung eines Zwangsgelds nicht wenigstens versucht worden sind, erscheint die Androhung unmittelbaren Zwangs deshalb als unverhältnismäßig (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.01.2005 - 6 S 1287/04 -, DöV 2005, 387 ; BayVGH, zuletzt Beschl. v. 21.08.2006 - 24 CS 06.1651 u.a. - ). - VG München, 28.04.2009 - M 16 K 08.3523
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in dessen Entscheidung vom 21. August 2006 (Az. 24 CS 06.1651 u. 1814) in vergleichbarer Fallkonstellation ausgeführt, dass es auch bei Verbotsverfügungen gegen Sportwettbetreiber zumindest unverhältnismäßig erscheine, unmittelbaren Zwang anzudrohen, solange ein Zwangsmittel der Androhung von Zwangsgeld nicht wenigstens versucht worden sei.
- VG München, 02.12.2008 - M 16 K 08.1676
Staatsmonopol bei Sportwetten; Verfassungsmäßigkeit; Vereinbarkeit mit …
Dagegen spricht auch nicht, dass die Androhung von Zwangsgeld durch die bei der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten erwirtschafteten Gewinne keinen Erfolg verspräche (Bay VGH v. 21.8.2006 Az. 24 CS 06.1651). - VG München, 27.01.2009 - M 16 K 08.2002
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
Dagegen spricht auch nicht, dass die Androhung von Zwangsgeld durch die bei der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten erwirtschafteten Gewinne keinen Erfolg verspräche (Bay VGH v. 21.8.2006 Az. 24 CS 06.1651). - VG München, 02.12.2008 - M 16 K 08.1424
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
In dieser Vorschrift kommt der Gedanke der Verhältnismäßigkeit zum Ausdruck (Bay VGH v. 21.8.2006 Az. 24 CS 06.1651). - VG München, 20.06.2008 - M 16 S 08.2612
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an Veranstalter mit Konzession aus …
Auch hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 21. August 2006 (Az. 24 CS 06.1651 und 1814) in vergleichbarer Fallkonstellation ausgeführt, dass es bei Verbotsverfügungen gegen Sportwettbetreiber zumindest unverhältnismäßig erscheine, unmittelbaren Zwang anzudrohen, solange ein Zwangsmittel der Androhung von Zwangsgeld nicht wenigstens versucht worden sei. - VG München, 21.11.2008 - M 16 SE 08.5350
Anwendung unmittelbaren Zwangs zur Schließung eines Sportwettbüros
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in dessen Entscheidung vom 21. August 2006 (Az. 24 CS 06.1651 u. 1814) in vergleichbarer Fallkonstellation ausgeführt, dass es auch bei Verbotsverfügungen gegen Sportwettbetreiber zumindest unverhältnismäßig erscheine, unmittelbaren Zwang anzudrohen, solange ein Zwangsmittel der Androhung von Zwangsgeld nicht wenigstens versucht worden sei. - VG München, 21.05.2008 - M 16 S 08.2195
Androhung unmittelbaren Zwangs bei Untersagung eines Sportwettbüro
Auch hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem von Antragsseite zitierten Beschluss vom 21. August 2006 (Az. 24 CS 06.1651 und 1814) in vergleichbarer Fallkonstellation ausgeführt, dass es auch bei Verbotsverfügungen gegen Sportwettbetreiber zumindest unverhältnismäßig erscheine, unmittelbaren Zwang anzudrohen, solange ein Zwangsmittel der Androhung von Zwangsgeld nicht wenigstens versucht worden sei.